Was geschieht nach der Einstellung des zweiten Strafverfahrens gegen Reiner Fuellmich? In diesem Update vom 24. September 2026 geht es um ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft und um die weiterhin offene Frage seines Haft- und Vollstreckungsstatus.
Das zweite Strafverfahren gegen Fuellmich war wenige Tage zuvor gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt worden. Damit steht erneut die Frage im Raum, welche unmittelbaren Konsequenzen sich daraus für seine weitere Inhaftierung ergeben.
Im Mittelpunkt dieser Ausgabe stehen insbesondere:
■ ein Brief bzw. Schreiben an die Staatsanwaltschaft
■ der aktuelle Haftstatus von Reiner Fuellmich
■ die Einstellung des zweiten Strafverfahrens
■ die rechtskräftige Verurteilung vom 24. April 2025
■ die bereits erreichte Zwei-Drittel-Marke der Freiheitsstrafe
■ eine mögliche Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung
■ der Übergang von Untersuchungshaft zum Strafvollzug
■ ausstehende Entscheidungen und Vollstreckungsmaßnahmen
■ der weitere juristische Weg
Nach öffentlich verbreiteten Informationen befand sich Fuellmich zu diesem Zeitpunkt trotz inzwischen rechtskräftiger Verurteilung weiterhin in einer ungewöhnlichen Übergangssituation. Gleichzeitig war die Zwei-Drittel-Marke der verhängten Freiheitsstrafe nach den veröffentlichten Berechnungen bereits erreicht.
Das Schreiben an die Staatsanwaltschaft steht damit im Zusammenhang mit der Frage, wie und wann die zuständigen Behörden auf die veränderte rechtliche Situation reagieren und welche Konsequenzen sich daraus für eine mögliche Haftentlassung ergeben.
JVA Bremervörde
Reiner Fuellmich
Am Steinberg 75
27432 Bremervörde
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