“Ich äußere mich als Arzt zum Urteil des Landgerichtes Ellwangen, welches zu dem Schluss kommt, dass der Arzt: Prof. Dr. Karl Lauterbach, das Recht hat, von einer “nebenwirkungsfreien Impfung” zu reden und zu versprechen, dass die Impfung das eigene und andere Leben schützen könnte. Obwohl er in seiner Position von den Veröffentlichungen von EMA und PEI weiß, daß das nicht der Fall ist.
Das Gericht hält dies für eine freie Meinungsäußerung: Wie sieht das eigentlich die Ärztekammer?
Wie ist das mit der Aufklärungspflicht über häufige und seltene Nebenwirkung?
Wie ist es mit Heilversprechen. Ist das mit seinem Berufsstand als Arzt vereinbar?
Bitte an
Herrn Dr. Gassen (KBV) und Dr. Reinhard (Bundesärztekammer)
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Dr. Bodo Schiffmann (Facharzt für Hals-Nasen, Ohrenheilkunde, Arzt für Notfallmedizin) 7.11.22″
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