“Beate Bahner ist seit 1995 als Rechtsanwältin tätig, zunächst im Vertrags-, Bau- und Wirtschaftsrecht sowie im Familienrecht, seit 1999 als Spezialistin für Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht. Seit 1999 begleitet sie in eigener Kanzlei bundesweit Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Kliniken, Praxiskliniken und weitere Unternehmen im Gesundheitswesen bei allen medizinrecht-lichen Fragen – und ist damit eine erfahrene Beraterin und profunde Kennerin der Gesundheitsbranche. Für ihren erfolgreichen Aufbau der Kanzlei wurde sie im Jahre 2003 mit dem Kanzleigründerpreis ausgezeichnet. Beate Bahner ist seit 2001 Autorin des renommierten Springer-Verlages (Berlin Heidelberg New York) und hat dort zwischenzeitlich fünf arztrechtliche Standardwerke veröffentlicht. Sie ist daher eine gefragte Referentin und hält seit Jahren ansprechende Vorträge, Seminare und Schulungen. Beate Bahner ist ferner bekannt durch regelmäßige Pressebeiträge in der Fachpresse zu aktuellen arzt- und medizinrechtlichen Themen.” |
RA Beate Bahner ist Mitglied in der Bundesrechtsanwaltskammer, bei Anwälte für Aufklärung www.afaev.de und in der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht. Sie ist eine entschiedene Kritikerin der Zeit der Corona-Diktatur von 2020 bis 2023 sowie der WHO.